Das wird nicht billig


 
Die Polizei zog einen betrunkenen Autofahrer aus dem Verkehr, dem anschließend ein Bereitschaftsarzt Blut abnehmen musst.

(ir) In der Nacht von Samstag auf Sonntag war ein 50-jähriger Autofahrer aus Polen auf der Manchinger Straße in Ingolstadt unterwegs. Dort wurde er gegen 1:50 Uhr von einer Streife der Ingolstädter Verkehrspolizei gestoppt. Bei der anschließenden Kontrolle schlug den Beamten eine deutliche Alkoholfahne entgegen. Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab dann einen Wert von 1,7 Promille.



Daraufhin musste er sich einer Blutentnahme unterziehen. Sie wurde auf der Dienststelle der IngoIstädter Verkehrspolizei von einem Bereitschaftsarzt durchgeführt. Der Führerschein des Polen wurde von den Polizisten einbehalten und für die Eintragung eines Sperrvermerkes umgehend der Ingolstädter Staatsanwaltschaft übersandt. „Da der Pole in Deutschland keinen gemeldeten Wohnsitz hat, wurde von der Staatsanwaltschaft die Einbehaltung einer Sicherheitsleistung angeordnet“, so ein Verkehrspolizeisprecher.



Und er fügte hinzu: „Nach Einzahlung des geforderten Betrages konnte der Pole die Dienststelle wieder verlassen. Allerdings wurde auch hier zur Unterbindung der Weiterfahrt der Autoschlüssel einbehalten.“