Betreten des Barthelmarktgeländes verboten



Der Gemeinderat von Manching hat eine Sperrung von Donnerstag bis Montag beschlossen.

(ir) Aufgrund der Corona-Pandemie wurde am 16. April 2020 von der Bayerische Staatsregierung beschlossen, dass Großveranstaltungen in Bayern zunächst bis zum 31. August 2020 untersagt bleiben. Diese Anordnung betrifft auch den Barthelmarkt 2020 in Oberstimm.



Verschiedene Informationen lassen die Bewertung zu, dass das Barthelmarktgelände für private Feiern anstelle des abgesagten Festes genutzt werden sollte.
Aufgrund der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Abstandsregeln, Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen und Anlagen) und zum Schutze der Bevölkerung wurde in gegenseitiger Absprache zwischen dem Markt Manching und der Polizeiinspektion Ingolstadt verfügt, das Festgelände zu sperren.



Der Marktgemeinderat hat einer Sperrung und dem Erlass einer Allgemeinverfügung einstimmig zugestimmt. Im Zeitraum von Donnerstag, 27. August 2020 ab 17:00 Uhr bis Montag, 31. August 2020 um 24:00 Uhr ist das Betreten des Festgeländes, einschließlich der Parkplatzflächen bei der Feuerwehr, Rennwiese, dem sogenannten Winter-Parkplatz sowie diverser anliegender Bereiche verboten.



Die Bereiche werden mit Bauzäunen abgesperrt. Die Einhaltung des Betretungsverbotes überwacht dann ein Sicherheitsdienst und die Ingolstädter Polizeiinspektion. Zuwiderhandlung stellen Ordnungswidrigkeiten nach der 6. BayIfSMV und dem LStVG dar und werden mit Bußgeld geahndet.



Es ergeht daher der dringende Appell an die Bevölkerung, das Betretungsverbot zum Wohle aller zu beachten und auf den Besuch des Barthelmarktgeländes und des Umfeldes zu verzichten.