Berauscht durch die Stadt


(ir) Im Verlauf des gestrigen Sonntags wurden von der Polizei mehrere Autofahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss aus dem Verkehr gezogen.

Bei zwei 19 und 50-jährigen Autofahrern konnten bei der Polizeikontrolle drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Ein Drogenvortest verlief bei beiden jeweils positiv auf THC. Sie mussten ihr Fahrzeug stehen lassen und sich einer Blutentnahme unterziehen. Die beiden erwartet ein Bußgeld von mindestens 500 Euro und ein Monat Fahrverbot. Zudem müssen sie die Kosten der Blutuntersuchung übernehmen.

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Zeugen beobachteten einen 28-jährigen Letten, wie er mit seinem VW auf das Gelände einer Tankstelle in der Münchener Straße fuhr. „Die Zeugen hatten den Letten bereits des Öfteren betrunken gesehen und gingen davon aus, dass er auch zum Zeitpunkt der Fahrt betrunken war“, teilte ein Polizeisprecher mit. Eine Polizeistreife traf kurz darauf den 28-Jährigen an. Er schlief in seinem Auto. Der Mann roch deutlich nach Alkohol und zeigte Ausfallerscheinungen. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte einen Wert von knapp 1,1 Promille. „Da die Fahrt mit dem Auto durch Zeugen beobachtet wurde, musste er sich auf der Dienststelle der Polizeiinspektion einer Blutentnahme unterziehen“, so der Polizeisprecher weiter. Da sich der Lette gegenüber den Beamten sehr aggressiv zeigte und sich nicht beruhigen ließ, musste er seinen Rausch in der Haftzelle ausschlafen. Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.

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In der Nacht von Sonntag auf Montag gegen 2:30 Uhr fiel einer Streifenbesatzung auf der Manchinger Straße ein entgegenkommender Audi auf, der plötzlich am Straßenrand stehen blieb. Der Fahrer und der Beifahrer flüchteten daraufhin aus dem Auto. Nach kurzer Verfolgung konnten die beiden 25 und 24-jährigen Männer aus Ingolstadt und Wangen auf einem Grundstück an der Manchinger Straße festgestellt werden. Beide Männer waren sichtlich alkoholisiert. Der Ingolstädter brachte es bei einem Atemalkoholtest auf rund 1,3 Promille. Da die Fahrereigenschaft des 25-Jährigen aufgrund des deutlich unterschiedlichen Aussehens der Beiden feststand, musste er sich einer Blutentnahme unterziehen. „Zudem ist er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, weshalb er sich nun nicht nur wegen Trunkenheit im Verkehr sondern auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten muss. Der 24-jährige Beifahrer behauptete zuvor, dass er der Lenker des Audi gewesen sei. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen versuchter Strafvereitelung“, so der Polizeisprecher abschließend.

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