Geisenfeld
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Einen Schaden von zirka 7.000 Euro verursachten zwei Männer auf einem Disco-Parkplatz.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, beschädigte ein 20-jähriger Heranwachsender aus Ingolstadt und sein bislang nicht näher bekannter Begleiter in der Nacht von Samstag auf Sonntag zwischen 1:30 Uhr und 2:00 Uhr am Parkplatz der Diskothek in Ilmendorf einen schwarzen 7er-BMW.
„Unter anderem wurden von den beiden Vandalen die gesamte linke Fahrzeugseite und die Motorhaube mit einem nicht näher bekannten spitzen Gegenstand zerkratzt“, so ein Sprecher der Geisenfelder Polizei. Und er fügte hinzu: „Der dabei entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 7.000 Euro.“ Die beiden Verursacher erwartet nun ein Strafverfahren wegen einer Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug.
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Gegen einen Bundesstraßen-Spaziergänger bestand ein Haftbefehl.
(ir) Ein 46-jähriger Mann aus dem nördlichen Landkreis Pfaffenhofen war am Samstagvormittag gegen 10:45 Uhr zu Fuß auf der B 16a bei Vohburg unterwegs. Dies teilten besorgte Verkehrsteilnehmer sofort der Notrufzentrale des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord mit. Eine hinzugerufene Streifenbesatzung stellte bei der Überprüfung der Personalien des 46-jährigen Fußgänger fest, dass gegen ihn von der Chemnitzer Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl bestand.
Zur weiteren Abklärung des genauen Sachverhalts wurde der Mann auf die Geisenfelder Polizeidienststelle verbracht. Anschließend überstellten ihn die Beamten an die Behörden in Chemnitz.
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Ein Unbekannter beschädigte einen Audi an der Heckschürze und flüchtete von der Unfallstelle.
(ir) Ein 35-jähriger Mann aus dem Landkreis Kelheim hatte am Donnerstagnachmittag gegen 14:00 Uhr seinen schwarzen Audi A6 unbeschädigt am Parkplatz für Werksangehörige am Berghauser Weg in Münchsmünster abgestellt. Als er um 22:00 Uhr wieder an sein Fahrzeug herantrat, stellte er einen deutlichen Schaden an der Heckschürze der Beifahrerseite fest.
„Den verursachten Sachschaden bezifferte der Fahrzeughalter mit einem Betrag von rund 600 Euro“, so ein Sprecher der Geisenfelder Polizei. Und er fügte hinzu: „Einen Verdacht zum Verursacher konnte dieser nicht äußern.“ Ermittlungen wegen eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort werden bei der Polizeiinspektion Geisenfeld geführt.
Hinweise dazu nimmt die Geisenfelder Polizei unter der Telefonnummer (0 84 52) 7 20-0 entgegen.
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Ein betrunkener Autofahrer verursachte auf der B 13 bei Reichertshofen einen Verkehrsunfall.
(ir) Am späten Freitagabend war ein 42-jähriger Fiat-Fahrer aus Ingolstadt auf der B 300 in Richtung Augsburg unterwegs. Bei Reichertshofen wollte er gegen 23:20 Uhr auf die B 13 in Richtung Ingolstadt abfahren, verlor dabei jedoch die Kontrolle über sein Fahrzeug und geriet ins Schleudern. Anschließend prallte er in die Leitplanke und blieb dort stehen. Sowohl der Unfallfahrer als auch seine beiden Mitfahrer blieben unverletzt.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest bei dem Unfallverursacher ergab einen Wert von über 1,1 Promille. Deshalb musste er sich einer Blutentnahme unterziehen und sein Führerschein wurde von den Polizisten eingezogen. Den betrunkenen Fahrer erwartet jetzt ein Strafverfahren. Das Auto und die Leitplanke wurden bei der Kollision erheblich beschädigt. Die Schadenssumme beläuft sich nach Polizeischätzungen auf mindestens 15.000 Euro. Der Pkw musste abgeschleppt werden.
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Ein unbekannter Lkw-Fahrer beschädigte eine Hecke und fuhr einfach weiter.
(ir) Am gestrigen Freitag zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr wurde in der Geisenfelder Eichenstraße eine Hecke, die als Grundstücksbegrenzung dient, beschädigt. Ein Lastwagen mit Anhänger war nämlich dort in einer Linkskurve zu eng abgebogen und hatte dabei die Hecke beschädigt. Der Schaden wurde von der Polizei mit zirka 200 Euro angegeben. Der bislang unbekannte Lkw-Fahrer setzte jedoch seine Fahrt fort, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nach einem Unfall nachzukommen.
Dabei wollte sie eine Lücke des fließenden Verkehrs auf der Staatsstraße nutzen, schätze dabei aber die Entfernung der sich aus Richtung Pöttmes kommenden Autofahrerin falsch ein. So kam es trotz Vollbremsung der vorfahrtsberechtigten Pkw-Fahrerin im Einmündungsbereich zur Kollision. Glücklicherweise war die Aufprallgeschwindigkeit nicht so hoch, so dass nichts Schlimmeres passiert ist. Die Schäden am Fahrrad sowie am Pkw werden auf rund 1.100 Euro geschätzt.“