In der Probezeit: Fahranfänger unter Alkoholeinfluss



Die Polizei zog einen alkoholisierten Pkw-Lenker aus dem Verkehr.

(ir) Ein 19-jähriger Fahranfänger aus Geisenfeld war am späten Samstagabend auf der Wolnzacher Hopfenstraße unterwegs. Dort stoppte ihn gegen 23:00 Uhr eine Streife der Geisenfelder Polizei. Bei der anschließenden Kontrolle sagte der junge Mann den Beamten, er habe vor der Fahrt Alkohol konsumiert.



Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem 19-Jährigen einen Wert von etwas über 0,4 Promille. Da für Fahranfänger in der Probezeit beziehungsweise bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs während der Fahrt ein Alkoholverbot besteht, gilt dementsprechend eine 0,0-Promillegrenze.



„Neben einem Fahrverbot und einem Bußgeld muss der Fahrer auch mit weiteren Konsequenzen rechnen“, so ein Sprecher der Geisenfelder Polizei. Und er fügte hinzu: „Unter anderem können dies die Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit sein.“