Fahranfänger muss zur Blutentnahme



Ein erheblich betrunkener Autofahrer stieß gegen ein geparktes Fahrzeug.

(ir) In der Nacht von Freitag auf Samstag war ein 19-jähriger VW-Fahrer aus dem westlichen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen auf der Schulstraße von Baar-Ebenhausen entlang und fuhr dabei gegen 0:20 Uhr gegen einen dort geparkten VW. „Beide Fahrzeuge wurden beschädigt“, so ein Sprecher der Geisenfelder Polizei. Und er fügte hinzu: „Es entstand gesamt ein Sachschaden von geschätzt zirka 10.000 Euro.“



Bei der Unfallaufnahme vor Ort stellten die Streifenpolizisten bei dem Fahranfänger eine erhebliche Alkoholisierung fest. Da der Alkoholtest vor Ort einen Wert von über 1,1 Promille ergab, musste sich der 19-Jährige eine Blutentnahme unterziehen. Außerdem wurde sein Führerschein beschlagnahmt. „Verletzt wurde bei dem Unfall niemand“, so der Polizeisprecher weiter. Und er ergänzte: „Gegen den Pkw-Lenker wurde ein Strafverfahren aufgrund der Straßenverkehrsgefährdung infolge von Alkohol eingeleitet.“