Drohnenpilot missachtet gesetzliche Regelungen


 
Wegen eines Drohnenflugs muss sich ein junger Mann nach dem Luftverkehrsgesetz verantworten.

(ir) Ein 23-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis Eichstätt hatte bereits am Neujahrstag eine Drohne in der Jahnstraße in Baar-Ebenhausen in Betrieb genommen. Nach entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung stellte aber eine Polizeistreife kein Flugobjekt mehr fest. Tags darauf wurde der 23-Jährige dann aber an der benannten Örtlichkeit beim Steuern seiner Drohne angetroffen.



„Da Baar sich im ausgewiesenen An- und Abflugbereich des Flughafens Manching liegt, ist die Inbetriebnahme eines Flugobjektes in diesem Bereich generell verboten“, so ein Sprecher der Geisenfelder Polizei. Und er fügte hinzu: „Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Drohne nicht mit der erforderlichen Kennzeichnung versehen war.“ Der 23-Jährige hatte sich eigenen Angaben zufolge nur grob über die gesetzlichen Bestimmungen informiert.