Eichstätt
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Ein 20-jähriger Fahrradfahrer aus dem Landkreis Eichstätt musste von der Polizei zu Boden gebracht werden. Dabei leistete er erheblichen Widerstand.
(ir) Am Samstagabend gegen 20:50 wollte eine Streife der Eichstätter Polizei einen 20-jährigen Fahrradfahrer am dortigen Kardinal-Preysing-Platz kontrollieren, weil er ohne Beleuchtung unterwegs gewesen war. „Bei der anschließenden Kontrolle verweigerte der junge Mann die Angabe seiner Personalien und die Herausgabe seines Ausweises“, so ein Sprecher der Eichstätter Polizei. Und er fügte hinzu: „Da er diesen trotz mehrmaliger Aufforderung nicht herausgab, musste der 20-Jährige unter Anwendung unmittelbaren Zwanges zu Boden gebracht und ihm der Ausweis abgenommen werden.“
Gegen die Zwangsmaßnahme leistete der 20-Jährige Mann aus Eritrea Widerstand und beleidigte die Polizisten auf sehr unfeine Weise. Verletzt wurde bei dem Einsatz kein er der Beteiligten. Der 20-Jährige stand zu dieser Zeit deutlich unter Alkoholeinfluss. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp zwei Promille. „Gegen ihn wird nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Trunkenheit im Verkehr und Beleidigung ermittelt“, so der Polizeisprecher abschließend.
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Ein 40-jähriger Autofahrer wurde von der Polizei aus dem Verkehr gezogen.
(ir) Am Sonntagmittag war ein 40-jährige Autofahrer aus dem Landkreis Roth auf der Pirkheimer Straße in Eichstätt unterwegs. Gegen 12:35 Uhr wurde er von einer Streife der dortigen Polizei gestoppt. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Streifenpolizisten bei dem 40-Jährigen Alkoholgeruch fest. Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab dann einen Wert von einem Promille. „Daraufhin wurden die Fahrzeugschlüssel sichergestellt“, so ein Sprecher der Eichstätter Polizei. Und er fügte hinzu: „Den 40-Jährigen erwarten nun zwei Punkte in Flensburg, 500 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot.“
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Erst wollte sich ein Betrunkener nicht ausweisen und wurde daraufhin von der Polizei durchsucht. Anschließend gings zur Blutentnahme.
(ir) Am Samstagabend gegen 20:45 Uhr wollte eine Streife der Eichstätter Polizei einen Radfahrer am dortigen Kardinal-Preysing-Platz stoppen, weil er ohne Licht unterwegs war. „Der 20-jährige wollte sich nicht ausweisen, woraufhin er durchsucht wurde“, teilte ein Sprecher der Eichstätter Polizei mit. Und er fügte hinzu: „Dabei leistet er den Beamten Widerstand und beleidigte sie.“
Weil der Radfahrer eine erhebliche Alkoholfahne hatte, wurde gleich vor Ort ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von annähernd zwei Promille. Deswegen musste sich der junge Mann einer Blutentnahme im Krankenhaus unterziehen. „Den aus Eritrea stammenden jungen Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung“, so der Polizeisprecher abschließend.
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Ein Motorradfahrer kam in einer Kurve von der Fahrbahn ab und stürzte von seiner Maschine.
(ir) Ein 50-jähriger Motorradfahrer aus dem Landkreis Eichstätt war am Samstagabend gegen 18:25 Uhr von Gungolding in Richtung Pfahldorf unterwegs. In einer langgezogenen Linkskurve bei Kipfenberg kam der Biker alleinbeteiligt nach rechts von der Fahrbahn ab. Er fuhr noch ein Stück weit in den Wald und stürzte dann von seiner Maschine. Er zog sich dabei mittelschwere Verletzungen zu. Vom Rettungsdienst wurde er nach Erstbehandlung an der Unfallstelle ins Ingolstädter Klinikum verbracht. „Sein Motorrad wurde total beschädigt“, so ein Sprecher der Eichstätter Polizei.
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Ein Mann tankte für über 40 Euro Sprit in sein Auto und fuhr davon. Er wurde über sein Kennzeichen ermittelt.
(ir) Ein anfangs unbekannter Mann betankte am Samstagnachmittag gegen 15:30 Uhr sein Auto an einer Tankstelle in der Eichstätter Industriestraße. Anschließend fuhr er weg, ohne die Tankschuld von gut 40 Euro beglichen zu haben. „Aufgrund des bekannten Kennzeichens konnte der 69-jährige Fahrzeugführer aus dem Landkreis Eichstätt schnell ermittelt werden“, teilte ein Polizeisprecher mit. Und er fügte hinzu: „Dieser gab an, das Bezahlen vergessen zu haben und beglich den Betrag im Anschluss. Dennoch erwartet ihn nun ein Strafverfahren wegen Betruges.“