Wenn wieder ein Bekannter oder Verwandter anruft


 
Im Inspektionsbereich der Eichstätter Polizei kam es wieder zu Betrugsversuchen.

(ir) Fälle von falschen Verwandten oder Bekannten, die insbesondere ältere Personen um ihr erspartes Geld bringen wollen, gibt es bundesweit. Auch bei der Polizeiinspektion Eichstätt wurden im Laufe des gestrigen Dienstags wieder drei Fälle gemeldet. Gegen 12:45 Uhr erhielt eine 76-jährige Frau aus dem Landkreis Eichstätt einen derartigen Anruf. Eine unbekannte Anruferin gab dabei vor, eine engere Verwandte der 76-Jährigen zu sein. Da die rüstige 76-Jährige misstrauisch wurde, legte die unbekannte Anruferin wieder auf, bevor sie irgendwelche Anfragen wegen Geldforderungen stellte. Im selben Zeitraum erhielt auch ein 55-jährige Frau aus dem Landkreis Eichstätt einen gleichgelagerten Anruf von einer bislang unbekannten Frau. Sie brauche für einen Notartermin noch dringend 3.000 Euro, gab sie vor, doch die 55-Jährige antwortete schlagfertig, dass sie dies erst mit einem Bekannten bei der Polizei abklären wolle. Daraufhin legte die unbekannte Frau sofort wieder auf. 



Nur 30 Minuten später erhielt eine 44-jährige Frau aus dem nordöstlichen Teil des Eichstätter Landkreises ebenfalls einen Anruf, in dem sich die unbekannte Frau als ihre Nichte ausgab. Auch dieses Gespräch beendete dann die Anruferin, weil die 44-Jährige nicht näher drauf einging. In keinem der angezeigten Fälle kam es laut Polizei zu einer Geldübergabe.

Hier einige Tipps der Polizei, um sich vor diesen sogenannten Enkel- beziehungsweise Bekanntentricks zu schützen:

Sie sollten erhöhte Vorsicht walten lassen, wenn:
• ein Anrufer das Gespräch mit einer Art Ratespiel beginnt. Zum Beispiel „Rate mal, wer hier ist?“
• ein Anrufer kurzfristig Hilfe in Form von Bargeld benötigt
• der Anrufer sich bald darauf erneut meldet und vorgibt, verhindert zu sein, weshalb Sie das Geld einer anderen Person übergeben sollen
• Sie sich am Telefon unter Druck gesetzt fühlen



So schützen Sie sich:
• Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben Sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis.
• Versuchen Sie, die Angaben des Anrufers wie beispielsweise „Ich bin gerade hier in der Stadt“ zu überprüfen. Zum Beispiel durch einen Anruf bei den Eltern des angeblichen Enkels.
• Rufen Sie den angeblichen Verwandten zurück. Verwenden Sie dazu die Telefonnummer, unter der Sie ihn auch bisher erreichen konnten, nicht aber eine Nummer, die der Anrufer Ihnen möglicherweise gegeben hat.
• Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren Sie frühestens für den kommenden Tag einen weiteren Gesprächstermin. Versuchen Sie bis dahin die Angaben zu überprüfen.
• Bevor Sie jemandem, auch einem angeblichen Verwandten mit Geld helfen wollen, besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens, beispielsweise mit einem Familienmitglied, einem Freund oder einer Bankmitarbeiterin. Wenn Ihnen die Sache nicht geheuer ist, informieren Sie bitte sofort Ihre örtliche Polizeidienststelle.
• Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht bekannt sind.
• Haben Sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei. Sie können Ihre Polizei unter der Nummer 110, ohne örtliche Vorwahl, erreichen.