Verletzte Unfallgegnerin


 
Eine Fahranfängerin missachtete das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ und kollidierte mit einer anderen Autofahrerin.

(ir) Am gestrigen Mittwochnachmittag war eine 20-jährige Autofahrerin aus dem Landkreis Eichstätt auf der B13 von Eichstätt kommend in Richtung Ingolstadt unterwegs. Auf Höhe Eitensheim fuhr die Fahranfängerin auf dem Zubringer in Richtung Gaimersheim. Am Einmündungsbereich wollte die 20-Jährige dann gegen 16:10 Uhr nach links auf die Kreisstraße EI 5 abbiegen und ihre Fahrt in Richtung Gaimersheim fortsetzen.



In diesem Zusammenhang übersah sie das Auto einer vorfahrtsberechtigten 51-jährigen Pkw-Lenkerin. Während des Abbiegevorgangs stießen die beiden Fahrzeuge es zusammen. Für die 20-jährige Unfallverursacherin galt dort allerdings die Verkehrsregelung „Vorfahrt gewähren!“. Ihre 51-jährige Unfallgegnerin aus dem Landkreis Harburg wurde dabei leicht verletzt und begab sich selbst in ärztliche Behandlung. Die Polizei schätzten den entstandenen Gesamtschaden auf eine Höhe von rund 8.000 Euro. Die Freiwillige Feuerwehr aus Eitensheim übernahm die Verkehrsregelung an der Unfallstelle.