Abschleppdienst nach Vorfahrtsmissachtung erforderlich


 
Bei einem Verkehrsunfall wurden zwei Personen leicht verletzt.

(ir) Aus Richtung Lüften war am Freitagmittag ein 46-jähriger Audi-Fahrer aus dem Landkreis Neumarkt auf der Staatsstraße 2225 unterwegs. Von dort wollte er in die Jurahochstraße einbiegen. Dabei übersah er einen vorfahrtsberechtigten Opel Corsa, der aus Richtung Buchenhüll kam. Die 57-jährige Opel-Fahrerin aus dem Landkreis Eichstätt versuchte zwar noch auszuweichen, konnte aber einen Zusammenstoß beider Fahrzeuge nicht verhindern.



So erfasste sie mit ihrer Fahrzeugfront das Heck des Audis. Die Opel-Fahrerin kam mit ihrem Fahrzeug dann im Graben des rechten Fahrbahnrandes zu stehen. Die Frau und ihr 55-jähriger Beifahrer wurden bei dem Unfall leicht verletzt. Beide Autos waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Den bei dem Unfall entstandenen Sachschaden an den Fahrzeugen schätzte die Polizei auf rund 10.000 Euro.