Tragisches Ende einer Vatertagsfeier

(ir) Nach einer Vatertagsfeier kommt es zu einem Verkehrsunfall, der vermutlich auf nicht angepasste Geschwindigkeit sowie die Alkoholisierung des Quad-Fahrers zurückzuführen ist.

Ein 22-jähriger Quad-Fahrer aus der Gemeinde Dietfurt ist am Vatertag gegen 19:30 Uhr in einer Amtmannsdorfer Doppelkurve nach rechts von der Fahrbahn abgekommen. Dabei ist er mit dem Reifen gegen einen Gartenzaunsockel geprallt. Dadurch Schleuderte das Fahrzeug nach links, wo es einen Gartenzaun durchschlug und im Vorgarten zum Stillstand kam.

Der Fahrer und sein 20-jähriger Mitfahrer, der ebenfalls aus der Gemeinde Dietfurt kommt, trugen beide keinen Helm und wurden vom Fahrzeug geschleudert. Dabei zogen sie sich schwere Verletzungen zu.

Der 22-jährige Fahrer wurde vom Rettungsdienst in eine Klinik verbracht, der zwei Jahre jüngere Sozius musste mit dem Rettungshubschrauber ins Klinikum geflogen werden.

Ein Alkoholtest bei dem Fahrer erbrachte rund 2 Promille. Er musste sich einer Blutentnahme unterziehen und sein Führerschein wurde sichergestellt.
Der Schaden am Quad dürfte sich nach Polizeischätzungen auf zirka 2500 Euro belaufen.
Gegen den jungen Mann werden Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Körperverletzung geführt.

An der Unfallstelle wurde noch ein weiterer Quad-Fahrer angetroffen, der dem verunglückten Fahrzeug gefolgt war, und sich mit seiner Sozia um die Verletzten kümmerte.

Im Verlauf der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der 22-Jährige und seine 19-jährige Schwester, beide ebenfalls aus der Gemeinde Dietfurt, auch auf dieser Feier waren. Danach holte sich der junge Mann zu Hause das Quad, das aber weder zugelassen, noch versichert war. Auch die beiden haben keinen Helm getragen.

Da der junge Mann leicht nach Alkohol roch, wurde auch bei ihm ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser erbrachte einen Wert von rund 0,7 Promille.

Neben dem Alkoholdelikt erwarten den Fahrer nun Ermittlungen wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung.