Polizei muss verletztes Reh erlösen



Zwei Autofahrer haben nach Wildunfällen das Weite gesucht.

(ir) Im Ersten Fall wurde die Polizei am Montagabend gegen 21:15 Uhr von einem zufällig vorbeikommenden Verkehrsteilnehmer informiert, der ein angefahrenes Reh auf der Staatsstraße zwischen Beilngries und Leising vorfand. Das Reh befand sich mittig der Fahrbahn sitzend und war offensichtlich zuvor, von einem vorbeifahrenden Pkw erfasst worden.



Aufgrund der schweren Verletzungen des Rehs, musste es vor Ort von den eintreffenden Streifenpolizisten von seinem Leiden erlöst werden. „Ein aufgefundenes Fahrzeugteil lässt auf einen Pkw der Marke BMW in der Farbe Schwarz schließen“, so ein Sprecher der Beilngrieser Polizei.



Und er fügte hinzu: „Der Führer des Fahrzeuges muss sich wegen Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz sowie dem Bayerischen Jagdgesetz verantworten. Hinweise dazu nimmt die Polizeiinspektion Beilngries unter der Telefonnummer (0 84 61) 64 03-0 entgegen.



Im zweiten Fall bot sich am Montagabend den Streifenpolizisten auf der B299 auf Höhe Gösselthal kein schöner Anblick: Dort war eine noch tragende Rehgeiß von einem Fahrzeug aus Richtung Beilngries erfasst worden. Die Geiß wurde dabei zirka 30 Meter weiter auf die Gegenfahrbahn geschleudert, wo Sie zusammen mit den beiden herausgeschleuderten Kitzen verendet liegen blieb.



Auch dort kümmerte sich der verantwortliche Fahrzeugführer nicht um eine ordnungsgemäße Absicherung der Unfallstelle und suchte, ohne die Polizei zu informieren das Weite.

Die Polizeiinspektion Beilngries weist in diesem Zusammenhang, insbesondere während der Abend- und frühen Morgenstunden während der Dämmerung auf vorausschauende Fahrtweise und erhöhtes Gefahrenbewusstsein hin.