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Ein Pkw-Lenker fuhr nicht in den Kreisverkehr ein, sondern geradeaus darauf.
(ir) Am frühen Sonntagmorgen war ein Mercedes-Fahrer auf der Staatsstraße von Kinding kommend in Richtung Beilngries unterwegs.
Am Willibald-Schmidt-Kreisverkehr, kurz vor dem Ortseingang von Beilngries, nahm der Pkw-Lenker nicht wie üblich die vorgegeben Richtung rechts um den Kreisverkehr herum, sondern fuhr auf den Kreisverkehr auf.
Nachdem das Auto dort steckenblieb, fuhr der Fahrer rückwärts vom Kreisverkehr auf die Fahrbahn zurück und setzte seine Fahrt, ohne sich um den entstandenen Sachschaden zu kümmern, zunächst in Richtung Flugplatz fort.
Da der Mercedes nur noch bedingt fahrbereit war, musste er am Seitenstreifen abgestellt werden. Zeugen beobachteten den Unfall und verständigten unverzüglich die Polizei. Die hinzugezogene Streifenbesatzung bemerkte bei dem Unfallverursacher Alkoholgeruch.
Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 1,1 Promille. Da sich der Fahrzeugführer mit einer angeordneten Blutentnahme nicht einverstanden fühlte, leistete er Widerstand.
Den Betrunkenen nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Verkehrsunfallflucht und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Am Mercedes entstand wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von etwa 10.000 Euro, der Sachschaden an der beschädigten Verkehrseinrichtung betragt etwa 500 Euro. Verletzt wurde niemand.
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