Jugendliche verstoßen gegen Infektionsschutzgesetz



Bei der Ahndung der Vergehen bemerkten die Polizisten bei einem Teenager Alkoholgeruch.

(ir) Am Donnerstagabend traf eine Streifenbesatzung der Schrobenhausener Polizei an einer dortigen Wiese eine Gruppe Jugendliche an. Neben den Verstößen gegen das aktuell geltende Infektionsschutzgesetz muss sich ein 17-jähriger Teenager zusätzlich wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.



„Der Jugendliche fuhr bei Eintreffen der Streife mit seinem Leichtkraftrad auf der Wiese“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei. Während die Streifenpolizisten die Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz ahndeten, stellten sie bei dem jungen Leichtbiker Alkoholgeruch fest. Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,6 Promille.



Daraufhin wurde von den Polizisten die Weiterfahrt des 17-Jährigen unterbunden. Er wurde von den Polizisten zur Dienststelle der Schrobenhausener Polizeiinspektion verbracht, wo ihm ein hinzugerufener Arzt Blut abgenommen hat.



„Der Führerschein des 17-Jährigen wurde sichergestellt“, so der Polizeisprecher werter. Und er fügte abschließend hinzu: „Bei dem gegen ihn eingeleiteten Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr muss er mit einem Führerscheinentzug rechnen.“