Hackedichter Mofafahrer (30) muss sich vor Justiz verantworten



Ein betrunkener Leichtbiker ohne Fahrerlaubnis und gültiges Versicherungskennzeichen wurde von der Polizei aus dem Verkehr gezogen.

(ir) In der Nacht von Donnerstag auf Freitag fiel einer Streifenbesatzung der Schrobenhausener Polizei im dortigen Stadtgebiet ein Leichtkraftradfahrer aufgrund seiner unsicheren Fahrweise und des fehlendes Schutzhelmes auf. Die Streifenpolizisten stoppten daraufhin den Fahrer. Bei der anschließenden Kontrolle schlug den Polizisten eine deutliche Alkoholfahne entgegen.



Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab dann einen Wert von fast 2,4 Promille. Im weiteren Verlauf der Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass das angebrachte Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2015 stammt. Außerdem sagte der betrunkene Fahrer, dass seine Leichtmaschine zirka 70 km/h fährt.



„Für dieses Fahrzeug besitzt er keine gültige Fahrerlaubnis“, so eine Sprecherin der Schrobenhausener Polizei. Die Weiterfahrt des Betrunkenen wurde von den Streifenpolizisten unterbunden und der Leichtbiker musste sich einer Blutentnahme unterziehen.



Der 30-Jährige muss sich unter anderem wegen Trunkenheit im Verkehr, einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Zudem steht im Raum, dass das Leichtkraftrad gestohlen sein könnte. „Ermittlungen wegen Diebstahls eines Kraftfahrzeuges wurden ebenfalls eingeleitet und das Fahrzeug wurde zur Beweismittelsicherung sichergestellt“, so die Polizeisprecherin abschließend.