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Von Anfang März bis Ende September dürfen Hecken nur noch schonend geschnitten werden.
(ir) Erlaubt sind Form- und Pflegeschnitte, die zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen dienen. Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen in diesem Zeitraum nicht stark zurückgeschnitten, komplett abgeschnitten oder beseitigt werden. Das Verbot gilt jährlich von 1. März bis 30. September und ist im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben.
Hintergrund ist, dass viele Vögel in dem Geäst brüten und durch ein starkes Zurückschneiden der Rückzugsort der Tiere zerstört würde. Wird ein brütender Vogel entdeckt, muss der Heckenschnitt in jedem Fall verschoben werden. Darauf weist das Team Stadtgrün der Stadtwerke Pfaffenhofen hin.
Gartenbesitzer sollten zum öffentlichen Straßenraum und im Sinne einer guten Nachbarschaft auch zu Nachbargrundstücken hin alle überhängenden Äste und wuchernden Hecken zurückschneiden.
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