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Förderanträge der Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen müssen dem Landratsamt bis Freitag, 1. März 2024 vorliegen.
(ir) Der Freistaat Bayern fördert den außerschulischen Sport nach den Sportförderrichtlinien durch die sogenannte Vereinspauschale. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen den Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale bis spätestens Freitag, 1. März 2024 vollständig vorlegen.
Folgende Änderungen gelten für das Förderjahr 2024: Die „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ ist bei Vorlage der Lizenz in Kopie oder auf digitalem Wege nicht mehr notwendig. Der Link für das Online-Antragsverfahren ist auf der Webseite des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen hinterlegt.
Zu beachten ist ebenfalls die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises zum Energiepreiszuschuss bis 30. April 2024.
Das Antragsformular und weitere Informationen zur Vereinspauschale 2024 stehen auf der Internetseite des Landratsamtes auf https://neuburg-schrobenhausen.de/Gesellschaft-und-Soziales/Sportförderung/Vereinspauschale-Staatlicher-Zuschuss zum Download bereit.
Auskunft erteilt auch die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt Julia Reinold unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-4 38.
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