Verkehrskontrolle auf der Autobahn



Die Ingolstädter Verkehrspolizei kontrollierte auf der A9 gezielt Lastwagen.

(ir) Am gestrigen Mittwoch führte die Ingolstädter Verkehrspolizei auf der A9 in Fahrtrichtung München eine Kontrollaktion durch. Augenmerk wurde von den Beamten auf Lastwagen, Sattelzüge sowie Kleintransporter gelegt. Aber auch Busse und Autos wurden kontrolliert. Insgesamt überprüfte die Polizei etwas über 40 Fahrzeuge.



In der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr wurde eine stationäre Abstandsmessung aufgebaut, bei der Lastwagen, die den erforderlichen Mindestabstand von 50 Metern nicht einhielten, unverzüglich einer Kontrolle an der Anschlussstelle Ingolstadt Nord unterzogen wurden. Dort hat man die Lkw auch gewogen und ganzheitlich kontrolliert. Bei 16 Lastwagen musste wegen der Unterschreitung des Mindestabstandes eine Sicherheitsleistung einbehalten werden.

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Neben den festgestellten Abstandsverstößen bemerkten die Verkehrspolizei auch andere Verstöße. Es gab drei Beanstandungen bei der Ladungssicherung, zwei hinsichtlich Überladung und drei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Insgesamt wurden sieben Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht festgestellt. In drei Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden, bis die festgestellten Mängel behoben wurden.

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Im Bereich der sogenannten „Sprinterklasse“, also Kleintransporter mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen, wurden unter anderem auch Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz festgestellt. Der Spitzenreiter hatte sein Fahrzeug um 53 Prozent überladen. Er musste seinen Transporter unverzüglich stehen lassen, bis ein Ersatzfahrzeug gekommen war, um ihm ein Teil seiner Ladung abzunehmen.

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Eine Zivilstreife bemerkte zudem einen Porsche mit fehlendem Versicherungsschutz. „Er wurde wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor Ort abgestellt und entstempelt“, so ein Verkehrspolizeisprecher. Und er fügte hinzu: „Auch die Nutzung von Mobiltelefonen wurde strikt geahndet. Insgesamt zehn Fahrzeugführer wurden angehalten, die während der Fahrt verbotswidrig ein Mobiltelefon benutzt haben.“