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Nach einem alleinbeteiligten Verkehrsunfall muss sich ein Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
(ir) Am Samstagnachmittag war ein 35-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Eichstätt gemeinsam mit seinem 14-jährigen Sohn auf der Staatsstraße 2230 zwischen Obereichstätt und Breitenfurt unterwegs.
Als er gegen 14:35 Uhr zum Überholen eines anderen Fahrzeuges ausscherte, kam der Pkw-Lenker aus bislang ungeklärten Umständen nach links in das Bankett ab. Daraufhin überschlug sich sein Wagen und landete in einem Feld links neben der Staatsstraße auf dem Autodach.
Beide Personen wurden leicht verletzt und mussten vom Rettungsdienst nach Erstversorgung an der Unfallstelle in das Eichstätter Krankenhaus verbracht werden. Aufgrund der Verkehrslenkung der eingesetzten Feuerwehrkräfte über den anliegenden Radweg war die Staatsstraße nur 40 Minuten teilweise gesperrt.
Am Fahrzeug des 35-Jährigen entstand bei dem Unfall ein Sachschaden in Höhe von rund 5.000 Euro. „Gegen den Mann wurde nun ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet“, so ein Sprecher der Eichstätter Polizeiinspektion.
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