Schrobenhausen
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Ein Unbekannter schlug die Seitenscheibe eines Autos ein und ließ Leergut mitgehen.
(ir) Am Samstag zwischen 15:10 Uhr und 15:25 Uhr parkte eine 58-jährige Frau aus Schrobenhausen ihren BMW auf dem unteren Parkplatz am dortigen neuen Friedhof. „Die Abwesenheit der Frau nutzte ein bis dato unbekannter Täter aus“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei. Und er fügte hinzu: „Er beschädigte die hintere rechte Seitenscheibe des BMW so, dass er in den Pkw greifen konnte.“
Aus dem Fahrzeug nahm der Unbekannte einen geschlossenen Korb, der auf der Rücksitzbank stand. Darin befand sich lediglich Leergut. „Vermutlich wurde der Täter gestört“, so der Polizeisprecher weiter. Bei einer durchgeführten Spurensicherung stellte die Polizei lediglich eine Hebelspur am Rahmen der beschädigten Seitenscheibe fest. Zum unbekannten Täter sind keine Anhaltspunkte vorhanden. Der Schaden beläuft sich auf rund 600 Euro.
Hinweise dazu nimmt die Polizeiinspektion Schrobenhausen unter der Telefonnummer (0 82 52) 89 75-0 entgegen.
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Die Polizei zog einen betrunkenen Autofahrer aus dem Verkehr, der mit einem mehrmonatigen Führerscheinentzug rechnen muss.
(ir) Am Mittwochabend war ein 70-jähriger Autofahrer auf der Augsburger Straße in Schrobenhausen unterwegs. Gegen 21:40 Uhr stoppte ihn dort eine Polizeistreife. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Streifenpolizisten fest, Schrobenhausener deutlich unter Alkoholeinfluss stand.
Die bestätigte ein Atemalkoholtest mit einem Wert von über 1,1 Promille. Der Führerschein des Mannes wurde von den Beamten sichergestellt und er musste im Krankenhaus eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. „Der Schrobenhausener muss nun mit einem mehrmonatigen Führerscheinentzug und einer Geldstrafe rechnen“, teilte ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei mit.
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Auf einem Supermarktparkplatz fuhr ein Unbekannter ein Auto an und flüchtete von der Unfallstelle.
(ir) Am Dienstagnachmittag gegen 15:00 Uhr war eine 36-jährige Frau aus Inchenhofen beim Einkaufen und parkte zuvor gegen 15:00 Uhr ihren roten Suzuki auf dem Supermarktparkplatz in der Pöttmeser Straße in Schrobenhausen. Als sie um 15:10 Uhr wieder zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte, stellte sie einen frischen Unfallschaden am hinteren Kotflügel der Fahrerseite fest.
„Der Unfallverursacher hatte sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei. Und er fügte hinzu: „Am Suzuki entstand Schaden in Höhe von zirka 1.000 Euro.“
Hinweise dazu nimmt die Polizeiinspektion Schrobenhausen unter der Telefonnummer (0 82 52) 89 75-0 entgegen.
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Die Polizei zog nach dem Hinweis einer Kollegin eine betrunkene Autofahrerin aus dem Verkehr.
(ir) Einer Polizistin, die mit ihrem Auto am späten Dienstagabend privat in Aresing unterwegs war, fiel gegen 23:10 Uhr ein vor ihr in Schlangenlinien fahrender Pkw auf und verständigte daraufhin sofort die Schrobenhausen er Polizei. Das Fahrzeug wurde dann schließlich von einer Polizeistreife auf der Kreisstraße zwischen Aresing und Gerolsbach gestoppt.
Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Streifenpolizisten fest, dass die die 29-jährige Fahrerin aus Gerolsbach stark nach Alkohol roch. Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von fast 2,5 Promille. Die Betrunkene musste schließlich eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und ihr Führerschein wurde von den Beamten sichergestellt.
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Die Polizei kontrollierte Jugendliche und fand dabei Rauschgift auf.
(ir) Am gestrigen Montagnachmittag gegen 16:45 Uhr kontrollierte die Polizei Jugendliche am Schrobenhausener Sportplatzgelände. Dabei stellten die Beamten bei zwei Jugendlichen, einem 15-Jährigen aus Sandizell und einem 17-Jährigen aus Schrobenhausen fest, dass sie unter dem Einfluss von Cannabis standen.
„Bei einer anschließenden körperlichen Durchsuchung wurde schließlich bei Beiden eine geringe Menge Marihuana aufgefunden“, teilte ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei mit. Und er fügte hinzu: „Die Betäubungsmittel wurden sichergestellt und die jungen Männer bei der Polizeiinspektion Schrobenhausen an ihre verständigten Eltern übergeben.“