Autofahrerin nimmt toten Fasan mit


 
Eine Frau muss sich nach einem Wildunfall wegen Jagdwilderei verantworten.

(ir) Am Samstagmorgen war eine 43-jährige Autofahrerin aus Schrobenhausen auf der Kreisstraße zwischen Sandizell und Hörzhausen unterwegs. Gegen 6:55 Uhr stieß sie dort mit einem Fasan zusammen. Die Frau packte den getöteten Vogel dann in ihren Kofferraum und fuhr damit weg. „Dass das Aneignungsrecht an lebenden, wie auch toten jagdbaren Wildtieren ausschließlich dem Jagdrevierpächter zusteht, war ihr offensichtlich in diesem Moment nicht bewusst“, so ein Sprecher der Schrobenhausener Polizei.



Die Frau, die sich einige Zeit später von der Polizei den Wildunfall für ihre Versicherung bescheinigen lassen wollte, muss sich nun wegen Jagdwilderei verantworten. In diesem Zusammenhang erwähnt die Polizei, dass Fallwild aus lebensmittelhygienischen Gründen grundsätzlich nicht für den Verzehr geeignet ist.