Verstärkte Fahrradkontrollen im Ingolstädter Stadtgebiet


 
Im Jahr 2022 verzeichnete die Polizeiinspektion Ingolstadt 448 Fahrradunfälle im Stadtgebiet.

(ir) Diese Unfälle nehmen mittlerweile mit mehr als 10 Prozent des Gesamtunfallaufkommens den zweiten Platz hinter den Pkw-Unfällen ein. Es wurden 416 Menschen verletzt, 65 davon schwer. An 60 Prozent der Unfälle waren Radfahrende schuldhaft beteiligt.



Hauptunfallursache waren Alkoholeinfluss und die sogenannten „Geisterradler“, also Radfahrerinnen und Radfahrer, die Rad- und Gehwege in falscher Richtung benutzen und dadurch andere behindern und gefährden. Mehr als 70 Prozent der Verletzten trugen nachweislich keinen Schutzhelm.



Die Polizeiinspektion Ingolstadt nimmt dies zum Anlass, um mit Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei am Mittwoch, 14. Juni 2023, und Donnerstag, 15. Juni 2023, Fahrradkontrollen im Stadtgebiet Ingolstadt durchzuführen. Die jungen Polizisten aus Eichstätt sind im Rahmen eines Kommunikationstrainings, das Inhalt der Ausbildung ist, unterwegs.



Der Kontaktbeamte der Altstadt wird zusammen mit dem Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt Ingolstadt in der Fußgängerzone das von 10:30 Uhr bis 20:00 Uhr angeordnete Radfahrverbot überwachen. Radfahrerinnen und Radfahrer werden an den beiden Tagen nicht gebührenpflichtig verwarnt, sondern erhalten wegen des präventiven Charakters der Kontrollen von der Fahrradbeauftragten der Stadt Ingolstadt im Rahmen eines aufklärenden Gespräches die „gelbe Karte“.



Bei der Kontrollaktion wird es sich um ganzheitliche Kontrollen handeln, erläutert Christian Petz, Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektion Ingolstadt. Das bedeutet, dass nicht nur auf das korrekte Verhalten und die Verkehrstüchtigkeit, sondern auch auf die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrräder sowie vorhandene Diebstahlssicherungen ein Augenmerk gelegt wird. Gleichzeitig wird überprüft, ob das benutzte Fahrrad als gestohlen gemeldet ist.



Die 2-Tages-Aktion wird an verschiedenen Stellen, hauptsächlich an Unfallschwerpunkten, in der Fußgängerzone, vor Schulen und auf Schulwegen durchgeführt. Die Kontrollen haben überwiegend vorbeugenden und aufklärenden Charakter, wobei bei gravierenden Verstößen durchaus ein Verwarnungs- oder Bußgeld verhängt werden kann.



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