Polizei warnt vor Online Fake-Shops



In der Weihnachtszeit wird kräftig online eingekauft. Aber auch genügend Betrüger tummeln sich gerade in der besinnlichen Zeit im Netz und versuchen ihre ahnungslosen Opfer um ihr Geld zu bringen. 

(ir) In den letzten Wochen nahmen die Kriminalpolizeiinspektionen im Dienstbereich des Polizeipräsidium Oberbayern Nord wieder vermehrt Betrugsanzeigen auf. Mehrere Bürger waren auf Fake-Shops hereingefallen und hatten online Waren im Wert von mehreren hundert Euro bei augenscheinlich seriösen Händlern bestellt. Als dann die gekauften Produkte nicht geliefert wurden, kam Misstrauen auf und sie erstatteten Anzeige wegen Betrugs.

Immer wieder fallen Verbraucher im Internet auf sogenannte Fake-Shops herein und bekommen weder Ware geliefert noch ihr bezahltes Geld zurück. In diesem Zusammenhang gibt die Kriminalpolizei einige Tipps, wie Sie sich davor schützen können Opfer zu werden, beziehungsweise richtiges Verhalten, falls Sie Opfer wurden.



Fake-Shops sind betrügerisch angelegte günstige Online Shops, die im Regelfall nur für wenige Tage online sind und Produkte anbieten. Nach einer Zahlung per Vorauskasse wird die versprochene Ware nicht geliefert und der Shop verschwindet wieder aus dem Internet.

Bis vor einiger Zeit waren Fake-Shops vielfach am fehlenden Impressum, keinen Angaben im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder an Rechtschreibfehlern vergleichsweise einfach zu erkennen. Das hat sich geändert, da die Betrüger immer professioneller vorgehen und mittlerweile Shops erstellen, die nicht so leicht zu erkennen sind.



Die Polizei rät:
• Bezahlen Sie nicht per Vorkasse!
• Seriöse Shops bieten auch einen Bezahlservice oder Möglichkeiten mit Käuferschutz an
• Überprüfen Sie den Namen des Shops über eine Suchmaschine im Internet (kombinieren Sie auch den Namen des Shops mit den Wörtern „Erfahrungen“ oder „Betrug“)
• Der Shop bietet keine Kundenhotline an, falls doch, anrufen und persönliche Abholung anfragen, auch wenn Sie dies nicht beabsichtigen

Sofern Sie schon Geld überwiesen haben, müssen Sie umgehend Ihre Bank informieren und versuchen, das Geld zurückzufordern. Es ist aber Eile geboten, da erlangte Gelder jederzeit von den Tätern abgehoben werden können. Zeigen Sie den Vorgang umgehend bei einer Polizeidienststelle an und bringen Sie dort Unterlagen wie beispielsweise eine Kaufbestätigung mit.