Anzeige: Autofahrer hat keinen triftigen Grund für die späte Ausfahrt



Die Polizei ahndet einen Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen.

(ir) Am Freitagabend war ein 41-jähriger Autofahrer auf der Münchener Straße von Reichertshofen unterwegs und wurde gegen 22:25 Uhr von einer Streife der Geisenfelder Polizei gestoppt.



Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer keinen triftigen Grund für seine nächtliche Autofahrt nennen konnte. „Der Betroffenen wurde nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt“, so ein Sprecher der Geisenfelder Polizei.