Alter schützt vor Strafe nicht


 
Ein betagter Autofahrer flüchtete von der Unfallstelle, doch Zeugen haben ihn beobachtet.

(ir) Ein 83-jähriger Mann aus Wolnzach stellte sein Auto am Samstagvormittag gegen 9:50 Uhr am Kundenparkplatz eines Verbrauchermarktes in der dortigen Hopfenstraße ab, um seinen Wocheneinkauf zu erledigen. Als er sein Fahrzeug einparkte, beschädigte er mit der Frontschürze der Beifahrerseite einen bereits vor Ort abgestellten Pkw am Heck der Fahrerseite.



„Der betreffende Vorfall wurde von mehreren aufmerksamen Kunden des Marktes beobachtet“, so ein Sprecher der Geisenfelder Polizei. Der 83-jährige betrachtete laut deren Zeugenaussagen kurzzeitig den Schaden am Fahrzeug der Unfallgegnerin und machte sich danach auf den Weg, seinen Einkauf zu erledigen. Seinen gesetzlichen Pflichten als Unfallverursacher kam er jedoch nicht nach.



Als die 35-jährige Geschädigte an ihr Fahrzeug kam, wurde sie von den Unfallzeugen auf den Vorfall aufmerksam gemacht. Anschließend wurde die Polizei verständigt. Auf Nachfrage der Beamten gab der Unfallverursacher an, keinen Schaden am Fahrzeug der Unfallgegnerin festgestellt zu haben. Die Polizisten stellten am Auto der 35-Jährogen einen in Form von Kratzern und einem deutlich sichtbaren Lackabrieb fest. Der Schaden wurde auf 500 Euro geschätzt. Der Schaden am Fahrzeug des 83-Jährigen beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 100 Euro. „Nun muss sich der Unfallverursacher aufgrund eines Unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafrechtlich verantworten“, so der Polizeisprecher abschließend.