Polizei klärt Fall auf


  
Den Informationen eines Zeugen ist es zu verdanken, dass ein Geschädigter nicht auf den Kosten eines Schadens an seinem Fahrzeug sitzen bleibt. 

(ir) Wie die Polizei mitteilte, hatte ein 65-jähriger Mann seinen Mercedes auf dem Parkplatz einer Ausflugsgaststätte in Pollenfeld geparkt und nach seiner Rückkehr bemerkte er einen Schaden an der Heckstoßstange seines Wagens.



„Wie sich aus den Art der Beschädigung und der Parksituation vor Ort ergab, war der Mercedes offenbar durch einen rückwärts ausparkenden Pkw angefahren worden“, so ein Sprecher der Eichstätter Polizei.



Und er fügte hinzu: „Entsprechende Nachfragen durch die aufnehmenden Beamten bei an der Gasstätte anwesenden Personen, führten zum betreffenden Pkw und somit zum Unfallverursacher.“



Bei ihm handelte es sich um einen 30-jährigen Mann aus dem Landkreis Eichstätt. Als die Polizisten den schwarzen BMW des Mannes überprüften, konnte an dessen Fahrzeugheck eine übereinstimmende Beschädigung vorfinden.



Der Gesamtschaden an beiden Fahrzeugen beläuft sich laut Polizei auf etwa 1.500 Euro. „Der 30-Jährige muss sich nun wegen Unerlaubten Entfernen vom Unfallort verantworten“, so der Polizeisprecher abschließend.