Spiegelstreifer häufen sich


 
Äußerst kompliziert gestaltet sich die polizeilich Unfallaufnahme bei sogenannten Spiegelstreifern im Begegnungsverkehr. 

(ir) Wie die Polizei mitteilte, beschuldigten sich nach Spiegelstreife in aller Regel die Fahrzeugführer gegenseitig, zu weit mittig gefahren zu sein. Wer dann wem den Spiegel abgefahren hat, lässt sich von der Polizei oftmals nicht mehr klären. So auch in dem Fall, den die Polizei aktuell bearbeiten muss: Eine 51-jährige Autofahrerin aus Beilngrieser war am frühen Montagabend gegen 17:45 Uhr auf der Kreisstraße von Neuses Richtung Pondorf unterwegs.



Dort kam ihr ein 49-jähriger VW-Transporter-Fahrer entgegen. „Nachdem die beiden aneinander vorbei gefahren waren, hatte die Pkw-Lenkerin keinen linken Außenspiegel mehr, der Kleintransporter im Gegenzug dafür eine Delle in der Bordwand“, teilte ein Sprecher der Beilngrieser Polizei mit. Und er fügte hinzu: „Hierbei entstand ein Sachschaden von insgesamt 600 Euro.“



In letzter Zeit hatte die Beilngrieser Polizei mehrfach mit dieser Form von Verkehrsunfällen zu tun und weist deswegen darauf hin, dass alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet sind, möglichst weit rechts zu fahren. Aufgrund schlechter Sichtverhältnisse durch Regen oder spiegelnde Fahrbahnen etc. den Mittelstreifen als Orientierungshilfe zu nutzen erweist sich oftmals als gefährliches Unterfangen.