Mit rotem Autokennzeichen zum Einkaufen


 
Ein Fahranfänger hatte an einem Pkw ein Kennzeichen angebracht, das nur zu Probe- oder Überführungsfahrten genutzt werden darf.

(ir) Wie die Polizei mitteilte, fuhr am frühen Samstagabend ein 19-jähriger Autofahrer aus Rumänien im Beilngrieser Stadtgebiet unterwegs. Gegen 17:10 Uhr wurde er von einer Polizeistreife Im Oehl gestoppt. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass das Auto mit einem roten Kennzeichen, das normalerweise zu Probe- oder Überführungsfahren genutzt wird, versehen war.



Da jedoch keine Probe beziehungsweise Überführungsfahrt durchgeführt wurde und der 19-jährige Fahrer gegenüber den Polizisten angab, nur zum Einkaufen fahren zu wollen, muss er jetzt mit einer Anzeige nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz, Pflichtversicherungsgesetz sowie der Fahrzeug-Zulassungsordnung rechnen.