Blutuntersuchung muss genaue Alkoholbestimmung erbringen


 
Eine Polizeistreife zog einen betrunkenen Autofahrer aus dem Verkehr.

(ir) In der Nacht von Freitag auf Samstag war ein 41-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Eichstätt in Zandt unterwegs. Dort stoppte ihn gegen 1:30 Uhr eine Streife der Beilngrieser Polizei. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Streifenpolizisten bei dem Autofahrer deutlichen Alkoholgeruch fest. „Die Vermutung der eingesetzten Beamten bestätigte ein Atemalkoholtest“, so ein Sprecher der Beilngrieser Polizei.



Und er fügte hinzu: „Der 41-Jährige hatte 1,34 Promille.“ Eine genaue Alkoholbestimmung muss eine Blutuntersuchung erbringen. Bis dahin darf der Mann auf keinen Fall fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge mehr führen, denn sein Führerschein wurde von den Polizisten sichergestellt. „Alles weitere muss das Strafverfahren aufgrund der Trunkenheit im Verkehr ergeben“, so der Polizeisprecher abschließend.